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Brauchst du für China ein Visum?

Für gewöhnliche Pässe aus dem deutschsprachigen Raum derzeit nicht. Welche Pässe ausgenommen sind, was die Einreise verlangt und was Ende 2026 passiert.

Wenn du einen gewöhnlichen Reisepass aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz hast, brauchst du für eine Urlaubsreise nach China derzeit kein Visum — für Aufenthalte bis zu 30 Tagen. Die Regelung ist eine befristete Maßnahme der chinesischen Seite und läuft Ende 2026 aus.

Damit ist die Hauptfrage beantwortet. Was bleibt, sind drei Dinge, an denen es trotzdem scheitern kann: die Art deines Passes, die Einreisekarte und die Anmeldepflicht vor Ort.

Was für deinen Pass gilt

Zur Schweiz eine Offenlegung, die hierher gehört: Unsere Angabe stützt sich auf die chinesische Seite der Regelung, nicht auf eine Bestätigung schweizerischer Behörden — die abzurufen ist uns bei der Prüfung nicht gelungen. Nimm die Angabe als starken Hinweis, nicht als amtliche Auskunft, und sieh vor der Buchung auf der Seite des EDA nach. Dasselbe gilt umgekehrt: Wenn dort etwas anderes steht, gilt dort.

Die Befreiung gilt nicht für jeden Pass

Das ist die Stelle, an der Reisen tatsächlich platzen, und sie hat nichts mit dem Reiseziel zu tun, sondern mit dem Dokument in der Schublade.

Gewöhnliche Reisepässe sind erfasst. Dienstpässe nicht — in keinem der drei Länder.

Für Deutschland kommen zwei praktisch wichtige Ausnahmen dazu: vorläufige Reisepässe und Reiseausweise als Passersatz sind nicht erfasst. Der vorläufige Pass ist der Fall, der tatsächlich vorkommt — wer ihn nach Verlust oder wegen Zeitdruck ausgestellt bekommen hat, fällt aus der Befreiung heraus und braucht ein Visum. Für Österreich gilt Entsprechendes für Notreisepässe.

Für die Schweiz liegt uns keine geprüfte Aufstellung der ausgenommenen Passarten vor. Wir behaupten deshalb nicht, dass es keine gibt.

Die Einreisekarte — ein Formular, nicht zwei

Hier widersprechen sich die Auskünfte der Außenministerien, deshalb ausdrücklich: Es handelt sich um eine Verpflichtung, nicht um zwei.

Jeder ausländische Reisende gibt bei der Einreise eine Einreisekarte ab. Seit dem 20. November 2025 lässt sie sich vorab online bei der chinesischen Einwanderungsbehörde ausfüllen, und in diesem Zuge wurde die Papierkarte ersetzt. Wer sie vorher nicht ausfüllt, erledigt sie bei der Ankunft — per QR-Code, an einem Terminal im Flughafen oder weiterhin auf Papier.

Die deutsche Darstellung nennt die elektronische Fassung empfohlen, die österreichische bezeichnet sie als verpflichtend. Der Unterschied ist eine Frage der Formulierung, nicht der Sache: Verpflichtend ist die Einreisekarte, nicht der Weg, auf dem du sie einreichst.

Praktischer Rat, der unter beiden Lesarten richtig bleibt: fülle sie vorab online aus. Das kostet wenige Minuten, ist unter der strengeren Auslegung erfüllt und erspart dir unter der milderen eine Warteschlange nach einem Langstreckenflug.

Anmeldung innerhalb von 24 Stunden

Wer in China übernachtet, muss den Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Stelle registrieren. Das betrifft alle ausländischen Reisenden und ist keine Besonderheit eines einzelnen Passes.

Im Hotel erledigt sich das von selbst: Die Registrierung passiert beim Einchecken, deshalb wird dort der Pass verlangt. Relevant wird die Pflicht nur, wenn du privat oder in einer Ferienwohnung übernachtest — dann liegt sie bei dir.

Was Ende 2026 passiert

Die Befreiung ist befristet, und das Enddatum steht in den Blöcken oben. Über eine Verlängerung ist zum Zeitpunkt unserer Prüfung nichts entschieden.

Für dich heißt das: Eine Reise 2027 ist auf dieser Grundlage nicht geplant. Wenn dein Termin jenseits der Frist liegt, prüfe die Regeln neu, statt diese Seite als Zusage zu lesen — sie beschreibt einen Stand, nicht ein Versprechen.

Wer über die 30 Tage hinaus bleiben will, fällt ohnehin nicht unter die Befreiung und braucht ein Visum. Das ist ein Konsulatsvorgang und nichts, was sich am Flughafen lösen lässt.

Transitregeln brauchst du nicht

In Reiseforen und älteren Artikeln steht viel über visumfreien Transit — 144 Stunden, inzwischen 240. Für dich ist das irrelevant: Wer 30 Tage ohne Visum einreisen darf, braucht keine Transitregelung, und die Bedingungen des Transits (Weiterflug in ein Drittland) sind strenger als die der Befreiung.

Ignoriere diesen Teil der Diskussion. Er richtet sich an Pässe, die keine Befreiung haben.

Wenn du mit jemandem reist, der einen anderen Pass hat

Dann gilt für diese Person deren eigene Regelung, nicht deine — auch innerhalb einer Familie.

Visaregeln nach Reisepass
Reisepass Touristenvisum Visumfreier Aufenthalt 240-Stunden-Transit Gültig bis
India Erforderlich Nicht abgedeckt
Pakistan Erforderlich Nicht abgedeckt
Philippines Erforderlich Nicht abgedeckt
Singapore Nicht erforderlich 30 Tage Abgedeckt Unbefristet
Malaysia Nicht erforderlich 30 Tage Nicht abgedeckt Unbefristet
United Arab Emirates Nicht erforderlich 30 Tage Abgedeckt Unbefristet
South Africa Erforderlich Nicht abgedeckt
Nigeria Erforderlich Nicht abgedeckt
Kenya Erforderlich Nicht abgedeckt
United States Erforderlich Abgedeckt
United Kingdom Nicht erforderlich 30 Tage Abgedeckt
Canada Nicht erforderlich 30 Tage Abgedeckt
Australia Nicht erforderlich 30 Tage Abgedeckt
Germany Nicht erforderlich 30 Tage Abgedeckt
Austria Nicht erforderlich 30 Tage Abgedeckt
Switzerland Nicht erforderlich 30 Tage Abgedeckt
Russia Nicht erforderlich 30 Tage Abgedeckt
Thailand Nicht erforderlich 30 Tage Nicht abgedeckt Unbefristet
Vietnam Erforderlich Nicht abgedeckt
Indonesia Erforderlich Abgedeckt
Türkiye Erforderlich Nicht abgedeckt
Qatar Nicht erforderlich 30 Tage Abgedeckt Unbefristet
Saudi Arabia Nicht erforderlich 30 Tage Nicht abgedeckt
Kuwait Nicht erforderlich 30 Tage Nicht abgedeckt
Bahrain Nicht erforderlich 30 Tage Nicht abgedeckt
Oman Nicht erforderlich 30 Tage Nicht abgedeckt
Spain Nicht erforderlich 30 Tage Abgedeckt
Argentina Nicht erforderlich 30 Tage Abgedeckt
Chile Nicht erforderlich 30 Tage Abgedeckt
Peru Nicht erforderlich 30 Tage Nicht abgedeckt
Uruguay Nicht erforderlich 30 Tage Nicht abgedeckt
Mexico Erforderlich Abgedeckt
Colombia Erforderlich Nicht abgedeckt
South Korea Nicht erforderlich 30 Tage Abgedeckt

Regeln ändern sich kurzfristig, und eine befristete Regelung wird nicht zwangsläufig verlängert. Prüfe deinen eigenen Pass vor der Buchung bei der offiziellen Quelle. Geprüft am 25. Juli 2026

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Häufige Fragen

Brauchen Deutsche ein Visum für China?
Für touristische Aufenthalte bis 30 Tage derzeit nicht, sofern du einen gewöhnlichen Reisepass hast. Die Regelung ist befristet und läuft Ende 2026 aus, eine Entscheidung über 2027 gibt es noch nicht.
Gilt das auch für Österreich und die Schweiz?
Nach unserem Stand ja, mit denselben 30 Tagen und derselben Befristung. Die Ausnahmen nach Passart sind allerdings nicht überall gleich dokumentiert — prüfe die Angabe deines eigenen Außenministeriums.
Gilt die Befreiung für jeden Reisepass?
Nein, nur für gewöhnliche Pässe. Dienstpässe sind ausgenommen, und in Deutschland zusätzlich vorläufige Reisepässe und Reiseausweise als Passersatz — ein vorläufiger Pass reicht also nicht.
Muss ich vor dem Flug ein Formular ausfüllen?
Es gibt eine Einreisekarte, die jeder ausländische Reisende abgibt. Seit Ende 2025 lässt sie sich vorab online ausfüllen; wer das nicht tut, erledigt sie bei der Ankunft am Flughafen.
Muss ich mich in China anmelden?
Ja, innerhalb von 24 Stunden am Aufenthaltsort. Im Hotel passiert das automatisch bei der Anmeldung — nur wer privat oder in einer Ferienwohnung übernachtet, muss selbst zur zuständigen Stelle.
Was gilt für Reisen im Jahr 2027?
Das ist offen. Die Befreiung ist bis Ende 2026 befristet, und über eine Verlängerung ist nichts entschieden. Für eine Reise 2027 die Regeln neu prüfen, statt diese Seite als Zusage zu lesen.